Gebührenanpassung 2021
Die Vertreterversammlung hat im Rahmen eines Umlaufbeschlusses eine neue Gebührenordnung beschlossen. Diese gilt ab sofort für Holz das ab dem Jahr 2021 verkauft und von der FBG bearbeitet wird.
Folgende Anpassungen haben sich ergeben:
- Die Gebühr beim Brennholzverkauf beträgt weiterhin 1,35 €/Fm.
- Kleinmengen-Lose, die Waldbesitzer selbstständig auf Sammellagerplätze fahren, werden mit 20 € Mindesterlös/ Los veranschlagt.
- Wird die Logistik von der FBG organisiert und durchgeführt beträgt der Mindesterlös je Kleinlos 40 €, um den Mehraufwand, der bei der Vermarktung anfällt abzubilden.
- Die Holzverkaufsgebühr wird auf 2,50 €/Fm angehoben, um zukünftige Investitionen schnell und unkompliziert abwickeln zu können.
Hier die Zusammenfassung der neuen Gebührenordnung:
Sortiment | Gebühren in Euro |
Brennholz | 1,35 €/Fm |
Kleinmengen auf Lagerplatz | min. 20 € pro Los |
Kleinmengen im Wald | min. 40 € pro Los |
Lose über 15 Fm ab Wald | 2,50 €/Fm |