Die FBG Todtnau stellt für Mitglieder folgende Sammelanträge
- Aufarbeitung von Schadholz
- Transport von Schadholz in Nass- und Trockenlager
- Einlagerung von Schadholz
Antragstellung | Zwei mal pro Jahr, Waldbesitzer werden von uns angeschrieben |
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Was wird gefördert? | Von Waldschädlingen befallenes Holz und unmittelbar befallsgefährdetes, bruttaugliches geworfenes und gebrochenes Holz |
Fördersatz | Aktuell 6€/Fm o.R. für aufgearbeitetes Schadholz |
Fördervoraussetzung |
Das Schadholz ist so aufzuarbeiten, dass keine Gefährdung für den angrenzenden Bestand besteht. Nicht gefördert wird vom Eschentriebsterben betroffene Esche |
Antragstellung | Nach Bedarf, ohne Rücksprache mit Waldbesitzer |
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Was wird gefördert | Die einmalige Beifuhr und Einlagerung in Nasslager und Trockenlagerplätze |
Fördersatz | Aktuell 7€/Fm o.R. bei Transport durch dritte und 5€/Fm o.R. bei Eigenleistung |
Fördervoraussetzung |
Der direkte Transport vom Hiebsort oder zentralen Abfuhrplatz in ein Zwischenlager. Die Holzmenge kann nur einmalig gefördert werden. Der Brennholztransport für den Eigenbedarf ist von der Förderung ausgeschlossen. Der Transport auf werksvorgelagerte Plätze der Holzkäufer ist nicht förderfähig. Die Lagerung muss so erfolgen, dass eine Gefährdung der umliegenden Bestände durch ausfliegende Borkenkäfer vermieden wird. |
Antragstellung | Nach Bedarf, ohne Rücksprache mit Waldbesitzer |
Was wird gefördert | Die Einlagerung von Schadholz in Nasslagern ab dem 4. Einlagerungsmonat |
Fördersatz | 0,30 €/Fm o.R. pro Monat |
Fördervoraussetzung |
Einlagerung von Schadholz im Nasslager Einlagerung ab dem 4. Monat kann gefördert werden |
Aktuelles zu den Förderanträgen
Teilnahme als FBG-Mitglied am „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“
Um Waldbesitzende bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu unterstützen, hat die Bundesregierung eine Fördermöglichkeit geschaffen. Das „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“ honoriert dabei besonders den Erhalt der Wälder als Kohlenstoffspeicher sowie deren nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Tatsache, dass die Klimaleistung der Wälder nun honoriert wird sowie die Förderhöhe von 100 €/ha und Jahr machen das Förderprogramm für viele Waldbesitzer sehr interessant. Da beim Förderprogramm jedoch neue Wege beschritten werden und es in der Vergangenheit kein vergleichbares Förderprogramm gab, stellen sich für Waldbesitzende viele Fragen. Bitte sehen Sie davon ab, sich bei Fragen zum Förderprogramm an die FBG zu wenden, da wir hierzu keine Auskünfte erteilen können. Hier finden Sie jedoch Informationen zum PEFC-Fördermodul (FöMo) sowie Verweise an die zuständige Stellen.
Wo kann ich mich über das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement informieren?
Direkt beim Förderprogrammträger, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR): FNR: Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Zur Auslegung der Kriterien bietet PEFC ein FAQ an: FAQ zum PEFC-Fördermodul
Wo stelle ich einen Antrag auf Zuwendung zum „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“?
Der Antrag kann (ausschließlich) in digitaler Form direkt auf der Homepage der FNR gestellt werden: Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement: Online-Antrag (klimaanpassung-wald.de)
Wie wird die Einhaltung der Anforderungen an das „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“ nachgewiesen?
Die Einhaltung der Kriterien wird über das PEFC-Zusatzmodul (PEFC-FöMo) oder eine FSC-Zertifizierung nachgewiesen. Der Zuwendungsempfänger muss der FNR einmal jährlich den Nachweis über die Teilnahme an der Zertifizierung vorlegen (in Form einer Zertifizierungsurkunde).
Wie kann ich am PEFC-FöMo teilnehmen?
Als Mitglied der FBG Todtnau sind Ihre Waldflächen bereits PEFC-Zertifiziert und Sie erfüllen eine der Grundvoraussetzungen zur Teilnahme am PEFC-FöMo. Melden Sie sich nach Erhalt Ihrer Fördernummer (der FNR) im PEFC-Nutzerportal an, auf Nachfrage bei uns erhalten Sie einen Registrierungscode, mit welchem Sie sich als Mitglied der FBG Todtnau ausweisen können.
Hier geht es zur PEFC-Nutzerportal: PEFC
Wo erhalte ich den Nachweis über die Teilnahme am PEFC-FöMo?
Der Nachweis wird nicht von der FBG Todtnau ausgestellt, sondern steht nach erfolgreicher Registrierung als Download im PEFC-Nutzerportal zur Verfügung.
Welche Kosten kommen auf Waldbesitzer zu?
PEFC wird eine Zertifizierungsgebühr von 3€/ha und Jahr erheben, diese wird von der FBG abgeführt. Ende des Jahres werden den Waldbesitzern die Zertifizierungskosten mit einer FBG-Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.