Die ortstypischen Waldbesitzerstrukturen und Kleinparzellierung von Waldflächen sorgen bei Kleinprivatwaldbesitzern oftmals für nur geringe Mengenanfall bei Holzerntemaßnahmen . Diese Kleinmengen stellen alle Beteiligten vor Herausforderungen und sollten aus folgenden Gründen vermieden werden:
Aufwand für Fuhrleute
Abseits öffentlicher Straßen ist die Holzabfuhr durch Witterung (Nebel, Regen, Schnee), Wegezustand (Schlaglöcher, Äste und Steine), Wegebeschaffenheit (enge Kurven, starke Steigungen) und Lichtraumprofil bereits eine Herausforderung und erfordert Erfahrene und Umsichtige LKW-Fahrer. Unter diesen oft schwierigen Bedingungen, oft verbunden mit Zeit- und Kostendruck, soll eine Holzabfuhr möglichst reibungslos und zügig erfolgen und ohne Ärgernis für die Fahrer ablaufen. Leider sorgen falsche Aushaltung und nicht korrekte Polterung für Ärgernisse bei der Verladung und Kleinmengen für erheblichen Mehraufwand. Bei jedem Kleinpolter, welches sich nicht in Kranreichweite befindet, müssen die Fahrer neu umsetzen. In der Praxis heißt dies:
- Ladekran in Fahrposition bringen, absitzen
- Stützen einfahren
- Ladung sichern
- LKW umsetzen
- Stützen ausfahren
- erneut laden
Technische Herausvorderung
Neben erheblichem Mehraufwand bedeuten Kleinmengen für LKWs eine eingeschränkte Sicherheit im Straßenverkehr. Kleinmengen können nicht immer formschlüssig geladen werden und stellen ein Problem bei der Ladungssicherung dar. Auch die Nachläufer von Langholz-LKWs benötigen eine Ladung von mind. 10 Fm um im Straßenverkehr sicher fahren zu können.
Aufwand und Kosten Vermarktung
Die Vermarkung von Holzlosen folgt einem festgelegten Ablauf. Nachdem die Holzlisten bei der FBG eingehen, wird das Holz disponiert, ggf. mit dem Kunden vor Ort angeschaut, nach dem Kauf eine Rechnung erstellt und bei Zahlungseingang der Geldbetrag nach Erstellung einer Holzverkaufsabrechnung an die Waldbesitzer ausbezahlt. Der Zeitaufwand ist bei jeder Holzliste unabhängig der Losgröße gleichbleibend. Um die entstandenen Personalkosten durch die Holzverkaufsgebühr decken zu können, hat sich die Vertreterversammlung auf eine pauschale Gebühr bei der Vermarktung von Kleinmengen geeinigt.
Kleinmengenabschläge – im Privatwald viel diskutiert
Für Kleinmengen unter 16 Fm hat die Vertreterversammlung der FBG pauschale Holzverkaufsgebühren beschlossen:
40 € pauschal für Kleinmengen unter 16 Fm
20 € pauschal für Kleinmengen welche an Sammellagerplätze gebracht wurden oder zusammen mit Nachbarholz gepoltert wurde
Ggf. fallen weitere Kosten/Abschläge für Kleinmengen an:
Abschlag für Kleinpolter seitens der Kunden
Frachtkosten für Bündelung zu verkaufsfähigen Mengen
Kleinmengen vermeiden
Folgende Lösungsansätze zur Vermeidung von Kleinmengen sind möglich
- Weiten Sie den Hieb aus um über die Mindestlosgröße zu kommen
- Sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab, um gemeinsame Holzerntemaßnahmen durchzuführen und Kosten zu sparen
- Liefern Sie Ihr Holz an Sammellagerplätze