
Wo wird gepoltert?
- Polterung nur entlang von ganzjährig mit dem LKW befahrbaren Wegen. Dies setzt voraus, dass:
- die Wege mind. 3,50 m breit sind
- ein Lichtraumprofil von mind. 3,5 m aufweisen
- die Tragschicht so beschaffen ist, dass ein 44 to schwerer LKW den Weg auch bei schlechtem Wetter und nach Regen befahren kann
- Nicht an Stichwegen ohne (fest angelegte) Wendeplatten lagern
- Nicht unter Stromtrassen, Leitungen und Dachvorsprüngen poltern
- Bei Polterung auf fremden Grundstücken mit dem Besitzer abklären
- Auf Acker- und Grünflächen muss damin gerechnet werden, dass das Holz bis in die Vegetationsphase noch liegt und Bewirtschaftung/Mäharbeiten erschwert werden
Wie wird gepoltert?
Beim Aufsetzen von Holzpoltern kommt es auf folgende Grundvoraussetzungen an:
Poltern – aber sicher
- Sichern Sie Stämme unbedingt gegen herunterrollen und abrutschen
- Polter oder Einzelstämme dürfen nicht in den Weg hineinragen
Das Auge poltert mit
- Achten Sie auf bündige Abhiebe
- Bruchleisten oder Splitter nachsägen
- Anschriebe am Abhieb sollen lesbar sein
- Optisch ansprechende Polter mit sauber aufgearbeiteten Stämmen erleichtern den Holzverkauf
Denken Sie an den Verlader
- Kleinpolter unter 10 Fm vermeiden
- in Kranreichweite (max. 9m von Wegmitte) aufsetzen
- Immer dickörtig (dickes Ende zeigt zum Weg/in Abfuhrrichtung) poltern
- Querlager einheitlich legen (alle dickörtig 90° versetzt)
- Kurzholz nicht auf Langholz legen, sondern separat und dickörtig vor Langholz (beide Polter sollen ohne Umsetzen geladen werden können). Alternativ auf andere Wegseite