Beiträge

In der Vertreterversammlung vom 23.04.2026 wurde die Erweiterung der Gebührenordnung um folgende Punkte beschlossen:

  • Einführung einer Unternehmervorfinanzierung für Privatwalbesitzer zu einer Gebühr von 1,00 €/Fm zzgl. USt
  • Erhebung einer Lagerplatzgebühr i.H.v. 2,00 €/Fm zzgl. USt für alle Lose die über Lagerplätze vermarktet/verladen werden
  • Abrechnung nach Zeitaufwand 62,80€/h zzgl. USt für alle Tätigkeiten die nicht über Holzverkaufsgebühren gedeckt sind

Die Gebühren werden rechtmäßig erhoben ab 01.06.2026.