In der Vertreterversammlung vom 23.04.2026 wurde die Erweiterung der Gebührenordnung um folgende Punkte beschlossen:
- Einführung einer Unternehmervorfinanzierung für Privatwalbesitzer zu einer Gebühr von 1,00 €/Fm zzgl. USt
- Erhebung einer Lagerplatzgebühr i.H.v. 2,00 €/Fm zzgl. USt für alle Lose die über Lagerplätze vermarktet/verladen werden
- Abrechnung nach Zeitaufwand 62,80€/h zzgl. USt für alle Tätigkeiten die nicht über Holzverkaufsgebühren gedeckt sind
Die Gebühren werden rechtmäßig erhoben ab 01.06.2026.
