Hiebsplanung und -durchführung

Um eine Vermarktung ihres Holzes gewährleisten zu können, ist es essentiell notwendig sich vor Hiebsbeginn mit dem zuständigen Revierförster oder der FBG in Verbindung zu setzen. Hier erfahren Sie die optimale Aushaltung der anfallenden Sortimente. Da der Holzmarkt nicht immer uneingeschränkt aufnahmefähig ist und viele Kunden für eine Holzabnahme spezifische Aushaltungen voraussetzen, ist es unumgänglich die Aushaltung nach FBG-Vorgaben zu erfüllen. Da der Holzmarkt jedoch sehr dynamisch ist und sich die Aushaltung innerhalb kurzer Zeit ändern kann, ist es wichtig, dass der Zeitraum zwischen Arbeitsauftrag und Bereitstellung des Holzes nicht zu lange ist.

Während des Hiebes ist es wichtig, die vereinbarte Aushaltung einzuhalten. Sollten sich bei der Aushaltung unvorhergesehene Probleme oder Fragen ergeben, halen Sie mit ihrem Revierleiter oder der FBG Rücksprache. Achten Sie auch auf eine korrekte Vermessung und Qualitätsansprache bei der Aufarbeitung.

Nach dem Hieb

Wenn der Hieb abgeschlossen ist und das Holz fertig gepoltert und abfuhrbereit an der Waldstraße liegt, wird das Holz von dem für Ihren Wald zuständigen Revierförster aufgenommen. Hierbei werden vom Revierleiter eine Aufnahmenummer, Losnummern und Polter vergeben und auf den Poltern angeschrieben. Bei einzelstammweisen Aufnahmen werden auch fortlaufende Waldnummern vergeben, welche an stirnseitig eingeschlagenen Kunstoffplättchen ablesbar sind.

Der Holzverkauf

Sobald die vom Revierförster aufgenommenen Lose digital an die FBG überspielt wurden, werden diese disponiert. Hierbei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Kundeninfo

Den Kunden werden mittels Kundeninfo Lose zum Kauf angeboten. Diese können der FBG rückmelden, ob das Holz gekauft wird.

Bereitstellungsanzeige

Dem Kunden werden Lose angekündigt, welche an ihn verkauft werden.

Abfuhrfreigabe

Dem Kunden werden die Lose mittels Abfuhrfreigabe bereitgestellt. Dieser kann nach Erhalt der Abfuhrfreigabe mit der Holzabfuhr beginnen. Oftmals wird das Holz im Werk nochmals vermessen, sortiert oder gewogen. 

Rechnungsstellung und Ausbezahlung der Holzerlöse

Nach Rückmeldung der Kunden bei Kauf per Waldmaß oder dem überspielen von Werksmaßen bei Abfuhrfreigaben stellt die FBG Rechnungen an die Kunden. Hierbei sind Zahlungszeiträume von 21 Tagen mit Skontoabzug oder 42 Tage ohne Skontoabzug möglich. Sobald das Geld auf dem FBG-Konto eingeht, wird eine Holzverkaufsabrechnung erstellt und der Rechnungsbetrag abzüglich FBG-Gebühren ausbezahlt.