Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,
aus dem Privatwald erreichen uns aktuell vermehrt Holzlisten mit rindennacktem Käferholz, welches vermutlich bereits vor dem Sommer 22 abgestorben ist. Dieses Holz ist zum Großteil nicht mehr sägefähig, da bis in die Stammmitte hinein stark rissig und i.d.R. mit Frasgängen der Holzwespe, des Bockkäfers oder bereits Spechtfraß versehen. Die als Sortiergrundlage geltende RVR (Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland) sowie die Sägewerke stufen solches Holz konsequent als nicht sägefähig (NSF) ein. Daher der Hinweis, dass altes Käferholz mit Trocknungsrissen und Insektenfraßgängen (falls aufgearbeitet) unbedingt ins K-Holz sortiert oder gehackt werden soll.
Warum sind tiefrissige Stämme nicht sägefähig?
Sägewerke produzieren eine vielzahl von Sägeprodukten mit unterschiedlichem Querschnitt. Egal ob Balken, Bretter oder Dachlatten, wenn der Stamm tiefrissig ist ziehen sich die Risse auch durch das Sägeprodukt. Bretter fallen auseinander, Balken dürfen nicht verwendet werden da nicht tragfähig oder Kunden lehnen das Produkt ab. Die Ausbeute der Säger sinkt und solche fehlerhaften Produkte landen im Hacker.
Warum sind Insektenfraßgänge ein Ausschlusskriterium für die Sägefähigkeit?
Im speziellen die Fraßgänge des Bockkäfers sowie der Holzwespe gehen tief in das Holz hinein. Diese Fraßgänge sind in den späteren Sägeprodukten nicht erwünscht und aufgrund einzuhaltender DIN-Normen dürfen solche Sägeprodukte nicht ihrer Verwendung zugeführt werden. Selbst bei Paletten sind Fraßgänge von Bock und Holzwespe ein Ausschlusskriterium.